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WeiterlesenBeihilfen
Finanzielle Förderung
Bildung darf keine Frage des Geldes sein. Egal ob du eine HTL, HAK oder eine Abendschule besuchst – in Österreich gibt es viele Fördermöglichkeiten, die dich und deine Familie finanziell unterstützen. Auf dieser Seite findest du einen übersichtlichen Einstieg in die wichtigsten Beihilfen: Von der klassischen Schulbeihilfe über Heim- und Fahrtkostenzuschüsse bis hin zu speziellen Unterstützungen für Berufstätige. Wir zeigen dir, was dir zusteht – klar erklärt, ohne Fachchinesisch.

Beispiel aus der Praxis
Maximilians Weg durch die HTL

Maximilan, 15 Jahre alt, lebt in einem kleinen Ort in Kärnten. Seine Wunschschule – eine HTL mit Schwerpunkt Mechatronik – ist über 60 Kilometer entfernt. Da es vor Ort keine vergleichbare Ausbildung gibt, zieht Maximilan ins Internat.
Dank der Heim- und Fahrtkostenbeihilfe kann seine Familie die Internatskosten finanzieren.
Zusätzlich erhält Maximilan eine Schulbeihilfe, weil das Einkommen seiner Eltern unterhalb der Fördergrenze liegt.
Die Förderungen ermöglichen ihm einen sorgenfreien Einstieg in die technische Ausbildung.
So wird Bildung möglich – auch fernab vom Wohnort.
Wer hat Anspruch?
Österreichische Staatsbürger:innen sowie gleichgestellte Personen (EU-/EWR-Bürger:innen, Konventionsflüchtlinge)
Drittstaatsangehörige bei mindestens fünfjähriger Steuerpflicht eines Elternteils in Österreich
Voraussetzungen:
Besuch einer mittleren oder höheren Schule ab der 10. Schulstufe
Soziale Bedürftigkeit (abhängig von Einkommen, Familienstand, Haushaltsgröße)
Die voraussichtliche Höhe kann anonym über den Beihilfenrechner der Arbeiterkammer berechnet werden.
Wer hat Anspruch?
Schüler:innen ab der 9. Schulstufe (PTS, BMS, BHS)
Bei unzumutbarem Schulweg oder Internatspflicht
Auch für Schüler:innen an land- und forstwirtschaftlichen Schulen mit Internat
Voraussetzungen:
Österreichische oder gleichgestellte Staatsbürgerschaft
Soziale Bedürftigkeit anhand von Einkommen & Familiengröße
Kein geeigneter Schulplatz in zumutbarer Nähe
Wer hat Anspruch?
Berufstätige Schüler:innen kurz vor dem Abschluss einer höheren Schule für Berufstätige
Mit mindestens einem Jahr selbstständiger Erwerbstätigkeit vor Antragstellung
Voraussetzungen:
Besuch einer höheren Schule für Berufstätige in den sechs Monaten vor der Abschlussprüfung
Aufgabe der Berufstätigkeit zur Prüfungsvorbereitung
Fragen & Antworten
Was Schüler:innen und Eltern wissen wollen
Ja, das ist in vielen Fällen möglich. Zum Beispiel:
Schulbeihilfe
Fahrtkostenbeihilfe
Heimbeihilfe
Die Kombinierbarkeit hängt vom jeweiligen Bundesland und der Schule ab.
Ja. Die meisten Anträge müssen **zu Beginn des Schuljahres** gestellt werden. Spätere Einreichungen können möglich sein, aber die Auszahlung kann sich verzögern.
Bei Schulbeihilfe meist bis Ende Oktober
Antragstellung erfolgt über die Schule oder online
Bei Fragen hilft das Schulsekretariat oder die Bildungsdirektion
Downloads & hilfreiche Links
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